Wann ein Kind schulfähig ist

Reif für die Einschulung?

In Deutschland besteht Schulpflicht. Doch wann genau soll und kann Euer Kind eingeschult werden? Was verbirgt sich hinter dem Begriff der Schulfähigkeit, oft auch als Schulreife bezeichnet? Fragen, die Euch als Eltern vielleicht auch schon beschäftigen. Fragen, denen wir für Euch einmal genauer auf den Grund gehen und nach Antworten suchen möchten.

Rückansicht kleines Mädchen vor Tafel, abc, 123

Schulpflicht und Schulfähigkeit

Grundsätzlich und allgemein besteht in Deutschland ab einem Alter von sechs Jahren die Schulpflicht. Hier besuchen die Kinder zunächst die Grundschule, bevor es dann an die weiterführenden Schulen geht.

Früher war der Begriff der Schulfähigkeit bzw. der Schulreife sehr starr definiert. Es gab bestimmte Kriterien - fiel ein Kind aus dem Raster, wurde es nicht selten zurückgestuft und später eingeschult. Man ging davon aus, die Zeit würde alles weitere Regeln, im Laufe der Monate würde das Kind die Schulreife automatisch erlangen.

Heute weiß man, dass die Begriffe Schulfähigkeit und Schulreife überholt sind und auf keinen Fall zu starr angewandt werden dürfen. Jedes Kind ist anders und einzigartig, jedes Kind entwickelt sich individuell und in seinem eigenen Tempo. Es ist also auch gar nicht schlimm, wenn Euer Kind vielleicht etwas noch nicht kann, das andere in seinem Alter schon können und umgekehrt.

Vorschulkinder im Kindergarten
Jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen, individuellen Tempo

Bei dem Begriff Schulfähigkeit geht es heute um weit mehr als nur um die einfache Reife für die Schule von Seiten des Kindes. Vielmehr müssen Kind und Schule zusammen passen, und auch die Eltern spielen hier eine wichtige und entscheidende Rolle. Zwar haben die Schulen bestimmte Regeln, an die sich alle halten müssen, doch jede Schule hat auch einen gewissen Spielraum, wenn es um die diversen Methoden und Vorgehensweisen geht. Und so ist es wichtig, dass Kind und Schule zusammen passen. Einfach nur zu definieren, das Kind ist schulfähig und reif oder eben nicht, reicht nach den modernsten Erkenntnissen somit wirklich nicht mehr aus.

Des Weiteren kann ein Kind sehr wohl reif für die Schule sein, auch wenn es hier oder da noch ein paar Defizite hat. Hier kommt es immer auf das individuelle Kind und die individuellen Bedingungen an.

Muss-Kinder und Kann-Kinder

In Deutschland wird zwischen den sogenannten Muss-Kindern und den Kann-Kindern unterschieden.

Kalenderblätter mit roter 31
Der Stichtag ist je nach Bundesland verschieden

Jedes Bundesland hat einen Stichtag (siehe Tabelle unten).

  • Wird ein Kind vor dem Stichtag sechs Jahre alt, so ist es ein Muss-Kind
  • Kinder, die erst nach dem Stichtag, aber noch im gleichen Jahr sechs Jahre alt werden, gelten als Kann-Kinder

Muss-Kinder sind grundsätzlich ab diesem Jahr schulpflichtig und müssen eingeschult werden. Kann-Kinder haben noch keine Schulpflicht, können aber schon in dem jeweiligen Jahr eingeschult werden.

Stichtage für die Einschulung der Bundesländer in Deutschland
BundeslandStichtag
Baden-Württemberg30. September
Bayern30. September
Berlin31. Dezember
Brandenburg30. September
Bremen30. Juni
Hamburg30. Juni
Hessen30. Juni
Mecklenburg-Vorpommern30. Juni
Niedersachsen30. September
Nordrhein-Westfalen30. September
Rheinland-Pfalz31. August
Saarland30. Juni
Sachsen30. Juni
Sachsen-Anhalt30. Juni
Schleswig-Holstein30. Juni
Thüringen1. August

Die Zurückstellung

Wenn Euer Kind ein Muss-Kind ist, so seid Ihr als Eltern grundsätzlich verpflichtet, Euer Kind frühzeitig in der Schule anzumelden und das Kind auch in die Schule zu schicken.

Doch es kann auch vorkommen, dass Muss-Kinder zurückgestellt werden. Liegen bestimmte Gründe vor, so könnt Ihr beantragen, dass Euer Kind erst im nächsten Jahr eingeschult werden soll. Hier müsst Ihr Euch vom Kinderarzt und den Erziehern unterstützen und Euch die Gründe bestätigen lassen. Der Kinderarzt wird bei der U9-Untersuchung viele Fähigkeiten überprüfen und kann so feststellen, ob es Sinn macht, dass Euer Kind mit sechs Jahren eingeschult wird, oder ob es noch Defizite gibt. Und natürlich können auch die Erzieher im Kindergarten den Entwicklungsstand Eures Kindes gut beurteilen. Viele Schulen machen Einschulungstests, so dass auch von Seiten der Schulleitung die Empfehlung ausgesprochen werden kann, das Kind noch ein Jahr zurückzustellen.

Mit der Zurückstellung alleine ist es natürlich nicht getan. In dem kommenden Jahr dann liegt es in erster Linie an Euch, Euer Kind bestmöglich zu begleiten. Je nach Problemen oder Defiziten müsst Ihr dann gemeinsam verschiedene Therapien wie zum Beispiel Logopädie in Anspruch nehmen, damit der Einschulung im nächsten Jahr nichts mehr im Wege steht.

Und keine Sorge, eine Zurückstellung ist alles andere als schlimm. Jedes Kind hat sein eigenes Tempo und entwickelt sich unterschiedlich schnell oder langsam. Mit der richtigen Förderung könnt Ihr die Probleme meist schnell beheben.

Kann-Kinder - erst die Beantragung, dann die Einschulung

Ist Euer Kind ein Kann-Kind, solltet Ihr unbedingt mit den Erziehern und dem Kinderarzt Rücksprache halten, ob es Sinn machen kann, Euer Kind vorzeitig einschulen zu lassen. Jedes Kind ist anders und entwickelt sich individuell. Und natürlich solltet Ihr auch mit Eurem Kind darüber sprechen. Vielleicht will es unbedingt vorab in die Schule, oder aber es will lieber noch ein Jahr im Kindergarten bleiben. Auch die Freunde im Kindergarten solltet Ihr nicht außer Acht lassen. Wann werden diese eingeschult? Sollen und wollen die Kinder zusammen bleiben? Alles Fragen, die Ihr Euch rund um Euer Kann-Kind stellen solltet.

Seid Ihr Euch unsicher, ob Euer Kind vorzeitig eingeschult werden soll bzw. reif genug ist, gibt es diverse Stellen wie zum Beispiel die Erziehungsberatung, die Euch dabei behilflich sein können. Nicht selten werden hier Tests angeboten, mit denen festgestellt werden soll, ob Euer Kind schon reif für die Schule ist. Eine Unterrichtsstunde wird simuliert, um zum Beispiel die Konzentration des Kindes zu testen. Diverse Übungen werden gemacht, um die Entwicklung zu überprüfen.

Es zeigt sich, auch wenn die Begriffe Schulreife und Schulfähigkeit teilweise überholt sind, ganz ohne die Begriffe geht es nicht. Denn natürlich ist es besonders bei einem Kann-Kind wichtig festzustellen, ob es schon reif für den Unterricht ist.

Wollt Ihr Euer Kind als Kann-Kind einschulen lassen, müsst Ihr hierfür einen Antrag bei der entsprechenden Grundschule Eures Schulbezirks stellen.

Schulfähigkeit und Schulreife - welche Fähigkeiten muss ein Kind haben?

Die Begriffe sind veraltet und sollten nur mit viel Vorsicht zum Einsatz kommen. Dennoch haben sie auch in der heutigen und modernen Zeit ihre Daseinsberechtigung. Denn natürlich muss es Kriterien geben, die belegen können und müssen, ob ein Kind eingeschult werden kann und soll oder eben nicht.

Schulreife bedeutet nicht, Euer Kind muss schon alles können. Die meisten Bundesländer haben auch noch heute Einschulungstests, die die einzelnen Schulen dann durchführen. Des Weiteren gibt es auch Schulen, die zudem noch individuelle Tests entwickelt haben, um zu prüfen, ob ein Kind eingeschult werden sollte, und ob Kind und Schule zusammen passen.

Folgende Kriterien definieren die Begriffe Schulfähigkeit und Schulreife:

  • Körperliche und gesundheitliche Kriterien
    Hier geht es unter anderem um Motorik, Beweglichkeit, Körpergefühl, Selbstbild und das Seh- und Hörvermögen
  • Kognitive und geistige Fähigkeiten
    Kann das Kind etwas nachmalen oder bauen, kann es Zusammenhänge erkennen und bilden, einzelne Buchstaben schreiben oder heraushören, kennt es Zahlen, kann es gut mit Augen und Ohren wahrnehmen, gut sprechen und sich gut konzentrieren? Sprechen und verstehen sind unverzichtbar, wenn ein Kind eingeschult werden soll
  • Motivation, soziale und emotionale Kriterien
    Will das Kind in die Schule und etwas lernen, kann sich das Kind in der Gruppe behaupten und seinen Platz finden, kann das Kind Kontakte knüpfen, ist es ausreichend gefestigt, kann sich das Kind konzentrieren und ist es bereit für das Arbeiten und Lernen in der Schule?

Fazit

Ab einem gewissen Alter Eures Kindes müsst Ihr Euch zwangsläufig mit den Begriffen Muss-Kind, Kann-Kind, Schulfähigkeit und Schulreife befassen. Diese Begriffe aber solltet Ihr in jedem Fall sehr individuell und auf Euer Kind bezogen betrachten. Sprecht offen und ehrlich mit den Erziehern, dem Kinderarzt, der Schule und auch mit Eurem Kind. Und seid ehrlich zu Euch selbst. Als Eltern kennt Ihr Euer Kind gut und könnt abschätzen, was Euer Kind kann und wozu es schon fähig ist. Ein guter und gelungener Schulstart kann den weiteren schulischen Weg entscheiden. Zu frühe Enttäuschungen und einen zu frühen zu großen Druck solltet Ihr nach Möglichkeit vermeiden.

Und keine Sorge, wenn Euer Kind mit sechs Jahren vielleicht noch nicht so weit ist. Mit der richtigen Förderung kann der Schulstart im nächsten Jahr ohne Probleme gelingen. Ebenso können Kann-Kinder auch im Kindergarten noch viel lernen und müssen nicht unbedingt in die Schule. Hört auf Euer Bauchgefühl und auf Euer Kind und freut Euch auf das gemeinsame Lernen und Entdecken.

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Bildnachweise

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Autor:

Baby-Vornamen-Redaktion - Artikel vom

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